Hygieneplan
Hygieneplan Ergänzung (SARS-CoV-2/COVID-19) Stand 09.08..2021 |
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Was |
Wann |
Meldepflicht |
- §8 und § 36 Infektionsschutzgesetz - Information des Staatlichen Schulamtes |
Persönliche Hygiene |
- bei typischen Krankheitsanzeichen wie trockener Husten, Fieber, Atembeschwerden, zeitweiser Verlust von Geschmacks- und Geruchssinn, Halsschmerzen darf die betroffene Person die Schule nicht betreten ( tgl. Einlasskontrolle) - tgl. Handdesinfektion am Hauseingang - regelmäßiges Waschen der Hände nach Naseputzen, nach dem Toilettengang und vor dem Essen - Beachten der Husten- und Niesetikette |
Schulhaus |
- Im gesamten Innenbereich besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. |
Testung |
- alle Schülerinnen und Schüler, sowie alle in der Schule Tätigen dürfen das Schulgelände nur mit einem negativen Schnelltest betreten. Ausnahme: geimpfte und genesene Personen |
Unterrichtsräume |
- regelmäßiges Stoßlüften (alle 20min für 3-10min) - Während des Stoßlüftens besteht keine Maskenpflicht. |
Musikunterricht |
- das Singen und das Spielen von Blasinstrumenten sind bei einem Mindestabstand von 2,00m erlaubt. |
Computerraum |
- Tastatur und Maus nach jeder Benutzung reinigen |
Pausen/Wegführung |
- Kennzeichnung des Treppenhauses zur Wegführung - besondere Aufmerksamkeit der Aufsicht bzgl. Verlassen des Schulhofes in den Pausen, körperlicher Auseinandersetzungen, besondere Beobachtung „toter“ Winkel |
Lehrerzimmer/ Büros |
- Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln - Aufenthalt von max. 6 Kollegen - es besteht Maskenpflicht - Führen einer Besucherliste |
Schulspeisung |
- Besteckübergabe durch Küchenpersonal - Ausgabe mit Mundschutz und Handschuhen - Tablettsystem |
Sanitäre Anlagen |
- alle benutzten Unterrichtsräume sind mit Waschbecken und Seifenspender ausgestattet |
Reinigung |
- tägliche Flächendesinfektion der Böden, Tische, Stühle, Türklinken, Handläufe und sanitärer Anlagen |
Risikogruppen |
- siehe Rundschreiben 16/20 des MBJS vom 30.07.20 - Risikogruppen betreten das Schulhaus nicht, Kommunikation über soziale Netzwerke und Briefkasten |
Elternkontakte |
- per Telekommunikation, digitale Medien, nach Termin mit Abstandsregelung und Maske sowie Negativtestung |
Erste Hilfe |
- muss im Notfall geleistet werden - Verwendung von Einweghandschuhen und Nasen- und Mund- schutz bei der Versorgung von Wunden |
Brandschutz |
- Personenrettung hat Vorrang vor Infektionsschutzmaßnahmen |
Unterweisung/ Unterrichtung |
- das Personal, die Schülerinnen und Schüler sowie die Erziehungsberechtigten werden über die Hygienemaßnahmen und zum hygienischen Verhalten am Arbeitsplatz Schule unterrichtet |
RKI und Gesundheitsamt |
- Beachtung der Hygienehinweise |